Begriffsdschungel bei Versicherungen

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht – Selbstständige und Unternehmer werden in Bezug auf Versicherungen mit Begriffen konfrontiert, die sich auf den ersten Blick schwer voneinander abgrenzen lassen und zudem von Versicherern oft individuell definiert werden. Das unabhängige Online-Vergleichsportal Finanzchef 24 erklärt die Unterschiede und hilft bei der Wahl des richtigen Produkts.

Wenn es um Begriffle in der Versicherungsbranche geht, bleiben oft Fragen offen. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH, München, weiß warum: „Die Begriffe werden sehr unterschiedlich verwendet, sind aber eigentlich oft gar nicht so wichtig. Vielmehr sollte man wissen, welche Schäden die Versicherung tatsächlich abdeckt.“ Die inhaltlichen Unterschiede der drei wichtigsten Versicherungen für Selbstständige werden im Folgenden erklärt.

  • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Dienstleistungsberufen mit hohem Risiko für Vermögensschäden, zum Beispiel IT-Dienstleister, Rechtsanwälte, Architekten, Unternehmensberater oder Werbeagenturen. Sie sind beratend tätig oder nehmen fremde Vermögensinteressen wahr. Diese Versicherung greift dann bei „echten“ Vermögensschäden, also Schäden, die etwa durch falsche Beratung, versäumte Fristen oder Planungsfehler entstehen und die direkt einen finanziellen Nachteil (oder entgangenen finanziellen Vorteil) bei Dritten bewirken. Dabei kann selbst ein kleines Versehen zu erheblichen Schäden führen. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deshalb Pflicht, für beratende Berufe häufig Voraussetzung für die Auftragserteilung oder Beteiligung an einer Ausschreibung.
  • Eine Betriebshaftpflicht sichert Unternehmer, Freiberufler und Handwerker ab, falls sie bei der ­Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden und daraus entstehende „unechte“ Vermögenschäden verursachen. Dies ist der Fall, wenn ein Handwerker bei Arbeiten im Hause des Kunden das Inventar beschädigt oder eine Person sich aufgrund seiner Arbeiten verletzt. Für kleine und mittlere Betriebe sind diese Art Schadensersatzforderungen – insbesondere aufgrund von Personenschäden – häufig existenzbedrohend. Die Betriebshaftpflicht schützt nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch seine Mitarbeiter während ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung verbindet die Vermögensschadenhaftpflicht für „echte“ Vermögensschäden und die Betriebshaftpflicht für Personen-, Sach- und „unechte“ Vermögensschäden. Diese Kombination sichert den Unternehmer gegen alle existenzbedrohlichen Schäden ab. Sie empfiehlt sich vor allem für beratende und Dienstleistungsberufe, wie Anwälte, Steuerberater, Notare, IT-Berater, Übersetzer und Werbeagenturen, die damit im Gegensatz zur Vermögensschadenhaftpflicht auch gegen Personen- und Sachschäden versichert sind.www.finanzchef24.de

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