Arbeitsschutz auf engstem Raum

Ob zwischendurch oder „auf die Schnelle“, überall und jederzeit soll leckeres Essen verfügbar sein. Die Nachfrage ist groß, rollende Kleinküchen wie Foodtrucks können sie bedienen - über das Angebot des klassischen Bratwurst-Imbisswagens hinaus. Aber viele Betreiberinnen und Betreiber sind Quereinsteiger oder Existenzgründer, denen es oft Erfahrung oder an Informationen fehlt.

Arbeitsschutz auf engstem Raum
Checklisten erleichtern den sichern Umgang mit Foodtrucks. - © Röhr

Einen einfachen und praktikablen Einstieg in den Arbeitsschutz bieten die Checklisten, die die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gemeinsam mit Fahrzeugherstellern und -betreibern entwickelt hat und in der aktuellen Ausgabe der BGN-Zeitschrift „report“ veröffentlicht (www.bgn.de, Shortlink = 1849). Dort geht’s, neben der Ausstattung des Fahrzeuges und des Arbeitsplatzes, auch um speziellere Themen wir Arbeitsorganisation oder den Betrieb von Flüssiggas-Flaschenanlagen.

Mehr ins Detail geht die BGN-Handlungshilfe „Verkaufsfahrzeuge“. Die bietet zudem noch Hinweise auf weitere Arbeitshilfen. Wer die 5-seitige Handlungshilfe durcharbeitet und dokumentiert, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Denn man hat gleichzeitig auch Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, zu der man verpflichtet ist (www.bgn.de, Shortlink = 1836).

www.bgn.de, Shortlink = 1835