Kennzeichnungspflicht Stichwort: Nährwertangaben

Verkäufer/-innen, die ihre Waren genau kennen, können Kunden individueller beraten und ein besseres Verkaufsergebnis erzielen. Das gilt für Fleisch und Wurst ebenso wie für Zusatzprodukte, Nährwertangaben und Zutaten. Die Fleischerei informiert regelmäßig über Lebensmittel, die im Fleischer-Fachgeschäft verkauft oder verarbeitet werden.

Frischfleisch in der Theke
Monoprodukte wie naturbelassenes Frischfleisch sind von der Nährwertkennzeichnungspflicht ausgenommen. - © Barbara Krieger-Mettbach

Lange Zeit galt die Kennzeichnung von Nährwerten auf Lebensmittelverpackungen als freiwillig. Seit 2014 ist sie in der gesamten EU Pflicht. Verbrauchern soll sie einen schnellen Überblick über die ernährungsrelevanten Inhalte ermöglichen und sie bei der Kaufentscheidung unterstützen. Die rechtliche Grundlage bildet die Europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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