Verkäufer/-innen, die ihre Waren genau kennen, können Kunden individueller beraten und ein besseres Verkaufsergebnis erzielen. Das gilt für Fleisch und Wurst ebenso wie für Zusatzprodukte und Zutaten. Die Fleischerei informiert über Lebensmittel, die im Fleischer-Fachgeschäft verkauft oder verarbeitet werden.
Im Jahr 2005 wurde die Kennzeichnungspflicht für 12 allergene Stoffe in verpackten Lebensmitteln eingeführt. 2012 ergänzten Weichtiere und Lupine die Liste. Seit 2014 werden die 14 allergenen Stoffe auch in unverpackter Ware und in der Gastronomie gekennzeichnet. Rechtlich unterliegt die Kennzeichnung der Europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung.
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