
Elektrische Betriebsmittel müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alles andere ist gefährlich. Damit im Betriebsalltag keine riskanten Situationen durch äußere Einflüsse wie Materialalterung, Beschädigungen, Nässe oder Staub entstehen, sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich. Wie man das macht und was dazu erforderlich ist, steht in der BGN-Arbeitssicherheitsinformation „Elektrischer Strom – Gefahren und Schutzmaßnahmen“ (BGN ASi 3.10) der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim.
Wer prüft? Elektrische Betriebsmittel prüft eine befähigte Person. Die erforderlichen Fachkenntnisse gründen auf einer elektrotechnischen Berufsausbildung, Berufserfahrung und beruflicher Tätigkeit.
Wie wird geprüft? Die befähigte Person überprüft den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Arbeitsmittel und ist für die sichere Durchführung verantwortlich. Bemerkenswert: Sie unterliegt bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen und darf wegen dieser Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
Wann wird geprüft? Ausschlaggebend ist immer die betriebliche Situation. Was erforderlich ist, also Fristen und Zeitabstände zwischen den Prüfungen, legen Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Die BGN ASi 3.10 ist dabei eine gute Hilfe. Die Prüfergebnisse müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Eine Prüfplakette am Gerät lässt die Prüfung erkennen.