Die Integration von Geflüchteten in die Betriebe ist ein Anliegen der Bundesregierung. Sie fördert mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Ukraine, Belarus, Russland) sowie durch die nun erfolgte Aufstockung der Fördermittel für Willkommenslotsen.
Gewährt werden Förderkredite für Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg und Sanktionen betroffen sind – dies vor allem durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten. Der Kreditzugang ist erleichtert, da die KfW 80 Prozent des Bankenrisikos übernimmt und bei Krediten von drei bis zehn Millionen Euro ein Schnellverfahren zur Prüfung anwendet.
Zudem räumt die KfW bis zu zwei tilgungsfreie Jahre und einen festen Zins über die gesamte Laufzeit von zwei bis sechs Jahren ein. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Wer einen Willkommenslotsen für seinen Betrieb möchte – er unterstützt bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten – kann einen Antrag bei der Leitstelle des ZDH stellen.