Fiskalisierung 2020: der Endspurt hat begonnen

Der erste Anlauf geschah bereits 2016, nun jedoch folgt der Endspurt: Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ tritt im kommenden Jahr eine Verschärfung der Einzelaufzeichnungspflicht für elektronische Kassensysteme (GoBD) in Kraft.

Künftig wird jedes elektronische Kassensystem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen müssen, die mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer abgesichert ist. Diese TSE dient zur Speicherung aller Umsätze der Kassensysteme vom Bon – unveränderbar, verschlüsselt und nicht löschbar. Die Kommunikation von der Kasse erfolgt über die im Gesetz beschriebene einheitliche digitale Schnittstelle. Darüber hinaus müssen die Kassen mit der eingesetzten TSE beim Finanzamt angemeldet werden. Unternehmen sind zudem verpflichtet, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Verkaufsbon an ihre Kunden auszugeben.

Angesichts einer Fülle neuer Anforderungen müssen lebensmittelverarbeitende Betriebe ihre Systeme rechtzeitig aufrüsten – insbesondere im Bereich der erweiterten Datenspeicherung. Das allerdings ist nicht einfach, denn noch sind zahlreiche Fragen technischer Natur nicht fest geregelt – Hersteller von Kassensystemen wie Bizerba beobachten daher die Entwicklung sehr genau und bereiten sich und ihre Kunden auf die zeitnahe Umstellung vor.