Jodsalz kennzeichnen

In verpackten Waren mit Zutatenliste ist Jodsalz immer als solches zu kennzeichnen. Nach der aktuellen Lebensmittelinformationsverordnung gilt Jodsalz als zusammengesetzte Zutat aus Salz und Natrium- oder Kaliumjodat. Entsprechend steht im Zutatenverzeichnis zum Beispiel „Jodsalz (Salz, Kaliumjodat)“. Auch bei einem Salzanteil von weniger als zwei Prozent des Gesamtgewichtes reicht „Salz“ nicht aus. Hier lautet die Angabe zum Beispiel „Jodiertes Speisesalz (enthält Kaliumjodat)“.

Verwenden Fleischereien jodiertes Nitritpökelsalz, steht das bei verpackten Waren wie folgt im Zutatenverzeichnis: „Nitritpökelsalz (jodiertes Kochsalz, Konservierungsstoff: Natriumnitrit)“ oder „Nitritpökelsalz (jodiertes Kochsalz, Konservierungsstoff E 250)“. Lose abgegebene Wurst aus der Theke braucht keinen separaten Hinweis auf das Jod. Allerdings ist Natriumnitrit als Zusatzstoff immer kennzeichnungspflichtig.