Verkäufer/-innen, die ihre Waren genau kennen, können Kunden individueller beraten und ein besseres Verkaufsergebnis erzielen. Das gilt für Fleisch und Wurst ebenso wie für Zusatzprodukte und Zutaten. Die Fleischerei informiert in jeder Ausgabe über Lebensmittel, die im Fleischer-Fachgeschäft verkauft oder verarbeitet werden.
Nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck der Deutschen Lebenmittelbuch-Kommission wird Brot auf Basis von Getreide und/oder Getreideerzeugnissen nach Zugabe von Wasser oder wasserhaltigen Flüssigkeiten sowie von anderen Lebensmitteln meist durch Kneten, Formen, Lockern und Backen oder Kochextrudieren des Brotteiges hergestellt. Kleingebäck unterliegt ebenfalls dieser Definition, wobei ein Einzelstück maximal 250 g wiegt.
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