Vorsorge für Notfälle dient der Existenzsicherung von Betrieben. Dazu gehören der Schutz vor Elementarschäden, betriebswirtschaftliche Frühwarnsysteme und nicht zuletzt die Sicherung der Unternehmensfortführung bei Ausfall des Betriebsinhabers. Aber auch eine laufende Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen ist notwendig.
Die Überraschung hätte für Rüdiger D., einem Unternehmer aus dem Ruhrgebiet, kaum größer sein können, als ihm ein Kollege fast beiläufig mitteilte, dass dieser einen Versicherungsschaden von etwa 12.000 Euro selbst zahlen müsse. Dabei geht es um einen Wasserschaden im Betrieb, der wohl dazu führen wird, dass der kleine Mittelbetrieb für einige Tage schließen muss und in diesem Zeitraum naturgemäß keine Einnahmen erzielen kann. Rüdiger D. war vor allem deshalb so überrascht, weil er wusste, dass das Gewerbegebiet, in dem der Betrieb des Kollegen liegt, auf Grund der unmittelbaren Nähe zu einem Kanal als hochwassergefährdet einzustufen ist und der Unternehmer in der Betriebsversicherung auf den Einschluss einer für entsprechende Schäden grundsätzlich eintretenden Elementarversicherung bisher verzichtete. Nach dessen eigener Aussage sah er für eine solche Versicherungserweiterung „bisher keinerlei Anlass“.
Banken erwarten Notfallplanung
Als er daraufhin seine Bank um eine zur Finanzierung dieser Kosten kurzfristige Erhöhung seines Überziehungskredites auf dem Geschäftskonto bat, musste er sich dort nicht nur heftige Vorwürfe gefallen lassen („Gibt es denn bei Ihnen keine entsprechenden Vorsorgeplanung?“). Darüber hinaus machte sein Gesprächspartner deutlich, dass ein derartiger Vorsorge- oder Notfallplan im Rahmen seiner Kreditbeurteilung und damit bei der Kreditvergabe als wichtiger Punkt gilt.
Erst nach langem Hin und Her stimmte der Bankmitarbeiter dem Kreditwunsch unter der Bedingung einer sofortigen und sorgfältigen Überprüfung des vollständigen Versicherungsschutzes des Betriebes zu.
Rüdiger D. sah sich nach der Erzählung seines Kollegen noch am gleichen Abend die eigenen Versicherungsunterlagen an und war erstaunt darüber, dass er eine Neuordnung sowohl der privaten als auch der betrieblichen Versicherungen zuletzt vor gut fünf Jahren vorgenommen hatte. Danach hat es zwar seitens des Ansprechpartners seines Versicherers immer wieder Versuche gegeben, ein entsprechendes Gespräch zu führen. Tatsächlich geschehen ist aber nichts, da D. dazu keine Veranlassung sah. Erst jetzt, nach dem geschilderten Problem seines Kollegen, denkt er anders darüber und wird kurzfristig einen Termin mit dem Versicherungsmitarbeiter vereinbaren.
Vorsorge auf allen Ebenen
Rüdiger D. ist mit seiner bisherigen Einstellung zum Vorsorgethema offenbar kein Einzelfall im Mittelstand. Je nach Betrieb scheint es durchaus Mängel in der individuellen Notfallplanung zu geben, die sich auf nahezu sämtliche Unternehmensbereiche erstrecken.
Zu einer professionellen Notfallplanung gehört wie im Beispiel also auch ein kontinuierlich anzupassender Versicherungsschutz. Das gilt ebenso für private Versicherungspolicen, die möglichst auch an die sich verändernden Lebensverhältnisse des Unternehmers und seiner Familie anzupassen sind.
Vorsorge im finanzwirtschaftlichen Bereich bedeutet unter anderem, dass das betriebliche Controlling in Bezug auf Umsatz- und Ertragsrückgänge als Frühwarnsystem fungieren und das Forderungsmanagement dem Ziel der Liquiditätssicherung Rechnung tragen muss. Auch die Höhe und Laufzeit des Überziehungskredits sind regelmäßig zu überprüfen, ebenso wie mögliche Umschuldungen.
Eventuelle Mängel in der Datentechnik dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden: Das laufende Anfertigen und sorgfältige Verwahren von Sicherungskopien sollten eigentlich selbstverständlich sein, ebenso eine regelmäßige Aktualisierung der genutzten Hard- und Software.
Bei aller Sorgfalt im Hinblick auf betriebliche Details darf aber nicht übersehen werden, dass die Arbeitskraft des Unternehmers für den Fortbestand des Betriebes wohl am wichtigsten ist. Konkret bedeutet das: Es ist sicherzustellen, dass bei einem plötzlichen Ausfall des Betriebsinhabers das Unternehmen weitgehend reibungslos fortgeführt werden kann. Dazu gehören Bankvollmachten sowie klare und verbindliche Regelungen für den täglichen Geschäftsverkehr.
Eine umfassende Notfallplanung und das Festlegen von entsprechenden verbindlichen Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter können auch zu einer Verbesserung des betrieblichen Kreditratings führen. Immerhin wird der Bank auch in dieser Hinsicht unternehmerische Professionalität vermittelt.