Sicherer Umgang mit Messern

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) gibt Sicherheitstipps für den Umgang mit Messern. Insgesamt weit über 4.000 einschneidende Erlebnisse mit unerwünschten Folgen wurden im letzten Jahr gemeldet.

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    Bei Ausbein-, Zerlege- und Zuschneidearbeiten müssen Stechschutzschürzen, Stechschutzhandschuhe und Unterarmschützer getragen werden.
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    Im Verkauf sollten Messer mit abgerundeter Spitze verwendet werden.

Fast ein Drittel der 2015 gemeldeten Arbeitsunfälle in der Fleischwirtschaft waren Unfälle mit Messern. Damit sind Schnitt- und Stichverletzungen immer noch die häufigste Unfallart. Danach fällt ein Mitarbeiter durchschnittlich für 14 Tage aus. Für den Betrieb bedeutet das zwei Wochen Lohnfortzahlung, zwei Wochen Mehrarbeit der Kollegen oder zusätzliche Lohnkosten für eine Ersatzkraft. Es lohnt sich also, dass Ausbein-, Zerlege- und Schneidarbeiten professionell und sicher ablaufen.

Wer Unfälle mit Messern in seinem Betrieb vermeiden will, muss zunächst alle potenziellen Gefahren und Gefährdungssituationen kennen. Nur dann kann ein Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten ergreifen. Nichts anderes ist die Gefährdungsbeurteilung.

Zur Vermeidung von Messerunfällen betrachtet der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung alle betrieblichen Arbeitsabläufe mit Messereinsatz und analysiert mögliche Schwachpunkte. Zu empfehlen ist, dies gemeinsam mit den Beschäftigten zu tun. Denn sie kennen die Arbeitsabläufe und Handgriffe sowie mögliche gefährliche Situationen am besten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergeben den Verbesserungsbedarf in Sachen sichere Messerhandhabung.

Gut gerüstet

Es gibt eine Reihe technischer und organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Arbeitsabläufe mit Messern sicherer werden. Regel Nummer 1: Das richtige Werkzeug für die jeweilige Aufgabe wählen. Dazu gehört u. a., im Wurstverkauf Messer mit abgerundeter Spitze bereitzustellen und zu verwenden. Zum Aufschneiden von Bändern und Folien benutzt man Folienmesser mit verdeckter Klinge, zum Aufschneiden und Zerlegen von Kartonagen Kartonmesser mit automatischem Klingeneinzug.

In der Produktion lässt sich das Verletzungsrisiko senken, wenn die Beschäftigten Spezialmesser wie z.B. Rippenzieher und Entvliesmesser einsetzen. Auch arbeiten sie mit einem Messer mit abrutschsicherem Griff entspannter und effektiver – und somit auch sicherer.

Bei Ausbein-, Zerlege- und Zuschneidearbeiten müssen Stechschutzschürzen, Stechschutzhandschuhe und Unterarmschützer getragen werden. Arbeitgeber sollten Vorbild sein und ein wachsames Auge auf die konsequente Benutzung der Schutzausrüstung durch ihre Beschäftigten haben. Die BGN empfiehlt, bei diesen Arbeiten zusätzlich die messerführende Hand zu schützen - mit einem schnitthemmenden Handschuh. Je schärfer das Messer ist, desto sicherer und weniger anstrengend lässt sich damit schneiden. Mit einem stumpfen Messer braucht man zu viel Kraft und rutscht leichter ab. Zu empfehlen ist, zum Messerabziehen ein Abziehgerät zu benutzen. Es ist sicherer zu handhaben als ein Wetzstahl.

Gestaltung des Arbeitsplatzes

Zerlegen und Schneiden geht am besten von der Hand, wenn man mit geradem Rücken in entspannter Haltung arbeiten kann. Dazu muss die Arbeitshöhe an die Körpergröße des Mitarbeiters angepasst werden. Ideal ist ein höhenverstellbarer Arbeitstisch. Eine lockere und gerade Körperhaltung wirkt auch Müdigkeit, Muskelverspannungen und damit Unachtsamkeit entgegen. Ein wichtiger, oft etwas vernachlässigter Punkt in Sachen sicherer Messerhandhabung: die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, um auch ihre Aufmerksamkeit wieder zu schärfen und ihr Wissen aufzufrischen. Hilfreich ist hierbei das Unterweisungs-Kurzgespräch der BGN „Arbeiten mit dem Messer“. Darin sind alle wichtigen Punkte enthalten und mit Zeichnungen erklärt.

www.bgn.de