Zulassung nach EU-Hygienerecht

Zulassung nach EU-Hygienerecht

Die Zulassungspflicht für Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, wurde im EU-Hygienerecht neu geregelt. Ab sofort müssen auch kleine Betriebe von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Über die genauen Anforderungen des EU-Hygienerechts informiert am 30. November 2006 in Hamburg der Behr’s Verlag in seinem Seminar „EU-Zulassung nach dem neuen Hygienerecht“. Experten für Verbraucherschutz stellen dort die neuen Verordnungen vor und geben Tipps zum Zulassungsverfahren.

Das eintägige Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in den betreffenden Unternehmen, die für die Umsetzung des neuen Hygienerechts verantwortlich sind. Die Seminargebühr beträgt 768 Euro plus Mehrwertsteuer. Im Preis enthalten sind die Seminarunterlagen, ein Teilnahmezertifikat, Mittagessen und Pausenverpflegung. Anmeldeschluss ist der 16. November 2006.

Als Ergänzung zum Seminar empfiehlt Behr’s das komplett neu überarbeitete „Handbuch Lebensmittelhygiene“. Auf 750 Seiten liefert der Ordner eine detaillierte und verständliche Darstellung aller Parameter, die die Lebensmittelhygiene beeinflussen.

Informationen zum Seminar „EU-Zulassung nach dem neuen Hygienerecht“ und zum „Handbuch Lebensmittelhygiene“ sind erhältlich beim Behr’s Verlag, unter Tel. 040/ 2270080.www.behrs.de

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