Der Jahresbeginn ist für Unternehmen ein guter Zeitpunkt, um mit der Bank die aktuelle finanzwirtschaftliche Situation zu besprechen, Kredite neu zu verhandeln und wenn möglich bessere Konditionen zu vereinbaren. Nach dem Inkrafttreten von Basel II Anfang dieses Jahres besteht vor allem in Sachen „Rating“ erhöhter Gesprächs- und Klärungsbedarf.

Mit der Bank im Gespräch
Basel II als Stichwort für die veränderten Kreditvergaberichtlinien, Kreditbeurteilungen mit Hilfe betrieblicher Ratings sowie höhere Anforderungen der Banken an die Bereitstellung betriebswirtschaftlicher Daten durch den Unternehmer – diese Aufzählung beinhaltet nur einen Teil der veränderten Anforderungen, denen sich Betriebsinhaber zukünftig zu stellen haben, wenn es um die Bereitstellung neuer Darlehen oder um die Verlängerung bereits bestehender Kreditlinien geht. Vor allem die längst obligatorischen Ratings sorgen nach wie vor für erhebliche Unsicherheiten auf Seiten vieler Unternehmer, weil Detailinformationen wie etwa die Gewichtung einzelner Ratingkriterien von den Bankinstituten häufig nach wie vor nicht ausreichend erläutert werden.
Nachholbedarf im Hinblick auf eine Verbesserung der Kommunikation zwischen dem Unternehmer und seiner Bank besteht regelmäßig auch bei anderen Punkten: Ob es sich dabei um die Frage nach Höhe und Angemessenheit von Kreditsicherheiten oder um zusätzliche Angebote etwa bei öffentlichen Finanzierungen handelt, ist von Fall zu Fall zweifellos unterschiedlich. Das gilt auch für darüber hinausgehende Finanzdienstleistungen einschließlich des Auslandsgeschäftes vor allem mit europäischen Geschäftspartnern, das, je nach Betrieb, zunehmend an Bedeutung gewinnt und zum Teil komplexe Lösungen erfordert. Es ist daher für Unternehmer wichtig, gemeinsam mit dem Kreditinstitut zum Jahresbeginn ein Orientierungsgespräch zu suchen, in dem die folgenden Schwerpunkte behandelt werden:
-Zur Gesprächsvorbereitung sollten Sie zunächst Ihren Steuerberater bitten, eine Liquiditäts- bzw. Rentabilitätsvorausschau zu erstellen, mit der Sie die Verhandlungsposition gegenüber Ihrer Hausbank stärken können.
-Mittlerweile besitzt nahezu jede Bank- oder Sparkassenfiliale angemessene Verhandlungsspielräume. Lassen Sie sich also nicht beeindrucken, wenn es lapidar heißt, dass angeblich „keine Verhandlungsspielräume bestehen“. Bleibt Ihr Gesprächspartner bei dieser Aussage, sollten Sie ihn bitten, den Sachverhalt mit seinem mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Vorgesetzten oder mit dem zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Hauptstelle oder Zentrale zu besprechen.
-Jeder variable, also kurzfristig veränderbare Zinssatz gehört auf den Prüfstand. Vor allem beim Kontokorrent- oder Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto besteht meist akuter Handlungsbedarf. Erstklassige Zinssätze liegen derzeit bei etwa sechs Prozent. Sprechen Sie darüber hinaus denkbare Alternativen zum Überziehungskredit wie Abrufkredit, Barvorschuss oder Akzeptkredit an. Häufig sind die Zinssätze weitaus günstiger als beim herkömmlichen Kontokorrentkredit. Prüfen Sie gleichzeitig, ob die Höhe Ihres Überziehungskredites noch angemessen ist oder ob Sie zumindest vorübergehend eine Erhöhung benötigen.
-Erkundigen Sie sich gezielt nach einem so genannten „Vorausdarlehn“: Bei dieser Kreditform können Sie sich bei Bankdarlehn bereits heute die derzeit gültigen, niedrigen Zinssätze je nach Kreditinstitut bis zu etwa zwei Jahren im Voraus gegen einen meist akzeptablen Zinsaufschlag sichern. Läuft also die Zinsbindung eines Ihrer Darlehen in naher Zukunft ab, kann das Vorausdarlehn eine interessante und vor allem zinsgünstige Kreditalternative darstellen.
-Prüfen Sie Ihre Kreditsicherheiten und stellen Sie diese Ihren Kreditsalden einschließlich Ihres Kontokorrentkredites gegenüber. Ein Verhältnis von etwa eins zu eins ist akzeptabel. Übersteigen Ihre Sicherheiten die Kredite dagegen deutlich, sollten Sie hartnäckig über eine Rückübertragung eines Teils ihrer Sicherheiten verhandeln. So können beispielsweise Bürgschaften ebenso reduziert werden wie Grundschulden, die als Teilgrundschulden an Sie zurück übertragen werden können. Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie diese Sicherheiten gegebenenfalls für andere Kredite nutzen können. Die rechtlichen Grundlagen Ihres möglichen Rückübertragungsanspruches finden Sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Bankinstitutes.
-Bitten Sie Ihren Kundenberater, Ihnen bei Bedarf Umfinanzierungsvorschläge zu unterbreiten. Möglicherweise gibt es öffentliche Fördermittel oder Sonderkreditprogramme Ihrer Bank, die sich für eine Umschuldung eignen. Berücksichtigen Sie dabei aber stets die möglichen Umschuldungskosten, da vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung erhebliche Kosten verursachen kann.
-Fragen Sie ebenfalls nach Alternativen zu Ihrem Kontoführungsmodell und lassen Sie sich eventuelle Möglichkeiten detailliert darstellen. Auch hier gibt es vielleicht eine preiswerte Kostenvariante, die Ihnen zu einer langfristigen Einsparung verhilft.
-Ebenso interessant können die Angebote Ihrer Hausbank beim Electronic Banking sein: Unter anderem haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe der Datenverarbeitung Ihre Kreditüberwachung mit den Schwerpunkten der Steuerung Ihrer Zins- und Tilgungsleistungen sowie der rechtzeitigen Hinweise auf die Ablauftermine von Zinsbindungszeiträumen selbst zu organisieren.
-Das Gespräch sollte auch Details Ihrer Kreditbeurteilung, des „Ratings“, enthalten. Auf diesem Weg können Sie mögliche Schwachstellen Ihres Betriebes erkennen und gegebenenfalls abstellen. Gleichzeitig können Ihre diesbezüglichen Bemühungen dann mit einer Verbesserung Ihrer Konditionen belohnt werden.
Michael Vetter