Banken verlangen ausreichende Sicherheiten für Kredite, die sie gewähren. Die Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag und auch die Werte der Sicherheiten verändern sich allerdings während der oft langjährigen Kreditlaufzeit. Insbesondere eine regelmäßige Überprüfung des Umfangs und der Höhe von Kreditsicherheiten ist anzuraten, denn im Ernstfall kann die persönliche Haftung drohen.
Notwendige Anpassungen
Unruhig wurde Ernst M. eigentlich erst, als ihn seine Frau mehr oder weniger beiläufig nach der von ihr bereits vor Jahren unterschriebenen Bürgschaftserklärung fragte. Diese Bürgschaft war nach Ansicht seiner Hausbank seinerzeit erforderlich, da M. eine erhebliche und vor allem kostspielige Erweiterungsinvestition seines Mittelbetriebes plante und dazu ein Bankdarlehen benötigte. Neben der Eintragung einer Grundschuld auf sein Betriebsgebäude bestand die Bank außerdem auf der Bürgschaft seiner Ehefrau. Unterlegt war diese Bürgschaft über seinerzeit 150.000 DM (rund 76.700 Euro) durch zwei nahezu unbelastete Immobilien von Frau M.
Da das erwähnte Darlehen mittlerweile bis auf einen Restbetrag von knapp 3.000 Euro zurückgezahlt wurde, erschien es Frau M. wohl an der Zeit, ihren Mann auch an die Bürgschaft zu erinnern. Dieser hat seine Hausbank nach diesem Gespräch zwischenzeitlich schriftlich um eine Bestätigung gebeten, aus der hervorgeht, dass diese aus der Bürgschaft keinerlei Rechte mehr herleiten wird. Da Frau M. damals ausschließlich für das Investitionsdarlehen bürgte, wird es mit dieser Erklärung auch keine Probleme geben. Daran dürfte auch der noch bestehende minimale Darlehensbetrag nichts ändern.
Für M. ist die Angelegenheit damit aber noch nicht beendet. Er hat sich vor diesem aktuellen Hintergrund nämlich vorgenommen, sämtliche Kreditsicherheiten der drei mit ihm zusammenarbeitenden Banken zusammenzustellen, zu ordnen und sich vor allem Klarheit über den jeweiligen Sicherheitenwert zu verschaffen.
Finanzwirtschaftliche Optimierungen
Diesem Wert will er seine aktuellen Kreditsalden gegenüberstellen und gemeinsam mit seinen Banken prüfen, ob nicht zumindest ein Teil seiner Kreditsicherheiten mittlerweile entbehrlich ist.
Diese Überlegungen sollten sich Betriebsinhaber grundsätzlich ebenfalls zu eigen machen. Die Realität sieht dagegen oft anders aus: So ist es bei vielen Unternehmern nach wie vor nicht üblich, regelmäßige Bestandsaufnahmen ihrer Kreditsicherheiten durchzuführen.
Einmal unterschrieben, werden Kreditunterlagen und die dazugehörenden Sicherheitenverträge abgelegt und oftmals nicht mehr hervorgeholt. Es sind vielmehr häufig sogar die Banken als Kreditgeber selbst, die ihre Kunden dann an Sicherheiten erinnern, wenn etwa eine aktuelle Schätzung der mit einer Grundschuld belasteten Immobilie erforderlich ist oder wenn um eine ebenfalls aktualisierte Aufstellung jener Forderungen des Unternehmers gegenüber seinen Kunden gebeten wird, die an die jeweils kreditgebende Bank schon vor Urzeiten abgetreten wurden. Selbst diese „freundlichen Erinnerungen“ sehen Betriebsinhaber erfahrungsgemäß längst nicht immer als ernsthafte Anregung an, selbst tätig zu werden und sich einen eigentlich längst fälligen Überblick zu verschaffen. Den Banken, die Kredite zur Verfügung stellen, sollte hier übrigens kein Vorwurf gemacht werden. Sie werden, aus ihrer Sicht bis zu einem gewissen Maß auch nachvollziehbar, ihnen überlassene Sicherheiten grundsätzlich erst dann freigeben, wenn der damit verbundene Absicherungszweck, also die vollständige Kreditrückzahlung, auch tatsächlich erfolgt ist. Eine gemeinsame Prüfung der meist unterschiedlichsten Sicherheiten mit dem Unternehmer als Kunden auch während der Laufzeit bestehender Darlehen gehört daher noch längst nicht zum selbstverständlichen Angebot der Finanzbranche.
Dabei kann eine solche Prüfung einschließlich einer eventuellen Neuordnung für beide Seiten durchaus sinnvoll sein. Wenn sich zum Beispiel der Kunde einerseits entscheidet, statt der erwähnten arbeitsaufwändigen Abtretung von Kundenforderungen eine werthaltige Grundschuld zur Verfügung zu stellen, kann ihm das Kreditinstitut andererseits einen je nach Kreditwürdigkeit weitaus besseren Zinssatz berechnen als dies bisher der Fall ist.
Darüber hinaus dient es auch der gegenseitigen Vertrauensbildung, wenn der Unternehmer weiß, dass seine Bankdarlehen nicht übersichert sind, sondern Darlehenshöhe und realistisch eingeschätzte Kreditsicherheiten etwa den gleichen Wert haben.
Wichtig ist für den Unternehmer, dass er sich, über die Darlehensverträge hinaus, die mit seiner Bank getroffenen Sicherheitenvereinbarungen genau ansieht. Er sollte wissen, welche Sicherheit für welches Darlehen konkret zur Verfügung steht. Dies war bei der eingangs beschriebenen Bürgschaft übrigens nicht der Fall: Weder M. noch seine Frau waren sich während der gesamten Darlehenslaufzeit darüber im Klaren, im welchem Umfang Frau M. nun tatsächlich haftet. Erst nach Durchsicht der Unterlagen, also nach fast sieben Jahren, war beiden klar, dass die Bürgschaft ausschließlich als Absicherung für das damalige betriebliche Darlehen verlangt wurde.Michael Vetter