Banken bürgen für Kredite

Die veränderten Kreditvergaberichtlinien nach Basel II sorgen bei Fleischereien nach wie vor für Irritationen. Die Einschätzung der Kundenbonität durch die Banken innerhalb der Kreditwürdigkeitsprüfung wird dabei in zunehmendem Maße durch die Qualität der jeweiligen Sicherheiten mitbestimmt. Vor allem dann, wenn Betriebsinhaber Probleme haben, werthaltige Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, muss mit Einschränkungen bei der Kreditvergabe gerechnet werden. In dieser Situation können Bürgschaftsbanken helfen.

Banken bürgen für Kredite

Die negativen Auswirkungen nicht ausreichender Sicherheiten können vielfältig sein: Neben höheren Zinssätzen und zu geringer Kredithöhe kommt es auch zur Ablehnung von Kreditgesuchen, die aus Sicht der Bank gerechtfertigt sein mögen, beim beantragenden Unternehmer aber zu ernsthaften Liquiditätsengpässen führen können. Mit einer solchen Situation sieht sich Karl-Heinz S. als Inhaber einer Fleischerei in Niedersachsen konfrontiert. Der dringend erforderliche Umbau seiner Betriebsimmobilie scheiterte bisher am Widerstand seiner Hausbank. Dieser bestätigte S. zwar eine akzeptable Bonität, aufgrund der angeblich „unsicheren wirtschaftlichen Lage in der Branche“ ist eine weitere Kreditsicherheit aber „absolut erforderlich“. Da das Betriebsgebäude durch bestehende Darlehen mit Grundschulden bereits belastet ist und andere bewertbare Sicherheiten nicht zur Verfügung stehen, kommt er bisher nicht weiter. Seine Hausbank lässt im Verlauf der bisher stattgefundenen Gespräche auch nicht gelten, dass Kreditsicherheiten bei früheren Betriebsdarlehen bei weitem nicht die Bedeutung besaßen wie heute. Im Gegenteil: War die Bonität ausreichend, wurden Sicherheiten zwar ebenfalls verlangt; ein entscheidendes Kriterium bei der jeweiligen Kreditzusage schienen sie nach der festen Überzeugung von S. aber nicht darzustellen. Diese Zeiten gehören in der Tat der Vergangenheit an. Neben der herkömmlichen Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung, die neben der Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Schuldners dessen Zahlungsfähigkeit beinhaltet, spielen werthaltige Kreditsicherheiten die wesentliche Rolle im Vorfeld einer Kreditentscheidung. Die Ergebnisse sowohl der Bonitätsprüfung als auch der jeweiligen Kreditsicherheiten spiegeln sich im Ergebnis der Kreditentscheidung und im jeweiligen Zinssatz wider. Dies zum Hintergrund der Kreditanfrage von S., der nun offenbar externe Hilfe benötigt, um die Finanzierung doch noch sicherzustellen.

Förderung mittelständischer Betriebe

Eine derartige Hilfe können je nach wirtschaftlicher Unternehmensperspektive Bürgschaftsbanken bieten. Dabei sind die als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Betriebe bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken bei vielen Betriebsinhabern kaum bekannt. Als Kreditinstitute unterliegen sie den gesetzlichen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes ebenso wie andere Banken oder Sparkassen. Neben den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, Banken, Versicherungen sowie Wirtschaftsverbänden und Innungen sind auch Kammern der freien Berufe an den Bürgschaftsbanken beteiligt. Ihre Aufgaben bestehen darin, Bankbürgschaften, so genannte „Ausfallbürgschaften“, für kurz-, mittel- und langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Dazu gehören beispielsweise Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, kurzfristige Betriebsfinanzierungen innerhalb des Kontokorrentrahmens sowie Investitions- und Wachstumsfinanzierungen.

In der Regel reichen wie bei S. die vom Bankkunden dazu angebotenen Sicherheiten nicht aus, um den angestrebten Kredit unmittelbar von der Hausbank zu erhalten, so dass die jeweils zuständige Bürgschaftsbank gegebenenfalls helfen kann. Diese Ausfallbürgschaften stellen für die Bankinstitute vollwertige Kreditsicherheiten dar. Die Vorgehensweise bei einem Kreditwunsch schließt in der Regel zunächst den Besuch bei der Hausbank ein: das Finanzierungsvorhaben wird dort mit aussagefähigen Unterlagen sowie der Bitte nach Einbindung der Bürgschaftsbank vorgestellt. Da den Geschäftsbanken Arbeitsweise und Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken bekannt sind, können Unternehmer bereits frühzeitig Einzelheiten zu diesem Thema mit dem Kreditsachbearbeiter der Hausbank bereden. In ihren Informationen weisen Bürgschaftsbanken beispielsweise darauf hin, dass sie grundsätzlich keine Bürgschaften für Sanierungskredite übernehmen. Bürgschaftsbanken ersetzen also keine fehlende Kreditwürdigkeit oder Bonität. Wenn es also an der erforderlichen Rentabilität des Betriebes mangelt, kann von Bürgschaftsbanken keine Rückendeckung erwartet werden. Zufriedenstellende Ertragsaussichten des jeweiligen Betriebes sind vielmehr grundsätzliche Voraussetzungen für die Absicherung durch eine Bürgschaftsbank. Darüber hinaus werden geordnete finanzielle Verhältnisse ebenso erwartet wie eine kaufmännische und fachliche Qualifizierung. Interessierte Zulieferer sollten nicht vergessen, dass das Kreditrisiko für Bürgschaftsbanken wegen der meist fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten des Antragstellers oft größer ist als bei sonst üblichen Krediten. Vor allem aus diesem Grund ist es wichtig, bereits beim Vorgespräch mit der Bank vor Ort möglichst detailliert über das Investitionsvorhaben sowie über die eigene Kreditwürdigkeit zu informieren. Es gilt immerhin für den Betriebsinhaber, neben dem eigenen Kreditinstitut auch die Bürgschaftsbank von der Notwendigkeit einer finanziellen Hilfe zu überzeugen. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang konkrete Arbeitsunterlagen, die Kundenberater und Kreditsachbearbeiter aktuell und umfassend von der jeweiligen Betriebssituation in Kenntnis setzen. Dabei sind in aller Regel eben nicht Kreditsicherheiten am wichtigsten, sondern beispielsweise die langfristige Kapitaldienstfähigkeit, um Zins- und Tilgungsraten zu leisten. Daneben muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern ebenso finanziert werden können wie Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt. Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein.

Bürgschaftsbank überzeugen

Bürgschaftsbanken sehen sich im Einzelfall gern risikofreudiger als traditionelle Bankinstitute. Dies sollte Verantwortliche in Fleischereibetrieben also durchaus ermutigen, auch im Wissen um möglicherweise fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten ein unverbindliches Gespräch mit der Hausbank beziehungsweise mit der Bürgschaftsbank zu führen. Im Gegenzug können Unternehmer eine sorgfältige und vor allem individuelle Antragsbearbeitung erwarten. Dazu gehören häufig auch ein oder mehrere Besuche des Mitarbeiters der Bürgschaftsbank im Betrieb, um sich dort über die geplante Investitionsmaßnahme zu informieren. Möglich ist darüber hinaus die Einbindung externer Sachverständiger, die durch ihre Kenntnisse bestimmter Branchen und der dort bestehenden Wettbewerbsverhältnisse wertvolle Hilfestellungen leisten können. Zurück zu S.: Dieser sollte den Kundenberater seiner Bank gezielt auf Bürgschaftsbanken ansprechen und weitere konkrete Schritte zur Vorbereitung des Kreditantrages veranlassen. Aufgrund seiner stabilen wirtschaftlichen Lage dürfte er gute Chancen besitzen, eine entsprechende Bürgschaft zu erhalten.

Michael Vetter