Sanieren statt Pleite machen

Die schwere Wirtschaftskrise bringt selbst solche Unternehmen an den Rand ihrer Existenz, die eigentlich kerngesund sind. Plötzlich wird das früher Undenkbare für eine wachsende Zahl von Unternehmen zum realistischen Szenario: die Insolvenz. Wenn sich diese Unternehmen jedoch richtig vorbereiten, kann ein Insolvenzverfahren ein höchst geeignetes Mittel zur Sanierung sein.

Burkhard Jung ist Vorstandsvorsitzender der CMS Societät für Unternehmensberatung AG, die für mittelständische Betriebe Sanierungskonzepte erarbeitet und umsetzt. - © CMS

Sanieren statt Pleite machen

Das deutsche Insolvenzrecht, die Insolvenzordnung (InsO), ist im Kern eigentlich eine Sanierungsordnung. Sie stellt eine ganze Reihe inzwischen erprobter Instrumente zur Verfügung, die für eine nachhaltige Unternehmenssanierung genutzt werden können. Dabei kann zum einen das insolvente Unternehmen (im Juristenjargon „Rechtsträger“) als solches erhalten und saniert werden. Dies erfolgt dann über den Insolvenzplan, einen komplexen Sanierungsplan, der sich an bestimmten Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert. Eine weitere Möglichkeit ist die „übertragende Sanierung“. Dabei werden die wirtschaftlich profitablen Teile des insolventen Unternehmens in eine Auffanggesellschaft überführt, die dann ohne Altlasten des insolventen Unternehmens fortgeführt werden kann. Jüngere Beispiele für dieses Vorgehen sind der Uhrenhersteller Junghans oder der Wohnwagenproduzent Knaus Tabbert.

Um eine Sanierung durchzusetzen, kann der Insolvenzverwalter über eine ganze Reihe von Sonderrechten und bewährter Instrumente verfügen. „Beispielsweise kann er sich von bestehenden Verträgen ohne größere Probleme lösen und damit viele bestehende Altlasten beseitigen“, erläutert Burkhard Jung, Vorstandsvorsitzender der CMS Societät für Unternehmensberatung AG, einer Restrukturierungsberatung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aus dem Mittelstand. Neben Miet-, Pacht- und Lieferverträgen zählen dazu auch Arbeitsverträge.

„Dies ist ein immenser Vorteil gegenüber der außerinsolvenzlichen Sanierung“, betont Burkhard Jung. Die Zwänge des deutschen Arbeitsrechts, einschließlich des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts, sind im Zuge einer Insolvenz teilweise außer Kraft gesetzt, was die Sanierung des insolventen Unternehmens erheblich erleichtern kann. „Allerdings birgt eine Insolvenz auch eine ganze Reihe von Risiken“, fügt Jung hinzu. „Deshalb sollte eine Insolvenz sorgfältig vorbereitet werden.“ Ein Vorgehen, das Sanierungsfachleute als „strukturierte Insolvenz“ bezeichnen.

Die Erfolgsfaktoren

Eine Unternehmenssanierung durch eine strukturierte Insolvenz setzt frühzeitig an, idealerweise einige Wochen vor Insolvenzanmeldung. „Zunächst wird mit einer ‚Sanierungs-Due-Diligence‘ sorgfältig geprüft, ob das Unternehmen im Kern überhaupt fortführungsfähig und -würdig ist“, beschreibt der CMS-Chefberater das Vorgehen. „Ist das der Fall, beginnt die Erarbeitung des Sanierungskonzepts.“ Dieses Sanierungskonzept schafft insbesondere die Grundlage dafür, dass der Unternehmer Einfluss auf den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens behält und sämtliche Sanierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Im Sanierungskonzept wird dazu zunächst das Idealunternehmen definiert, das am Ende des Sanierungsprozesses stehen soll. Dieses wird in einem umfassenden Businessplan abgebildet, der eine Übersicht über die GuV-, Bilanz- und Liquiditätsentwicklung gibt.

Zur strukturierten Insolvenz gehört weiterhin eine Planung, wie der Weg vom aktuellen Zustand zur Idealgesellschaft geschafft werden soll. Dafür ist es besonders wichtig, ein aussagekräftiges Controlling vorzubereiten. Jung: „Dies ist vor allem deshalb so entscheidend, weil damit der Verwalter auf das Sanierungsziel verpflichtet werden kann.“

Dabei müssen eine ganze Reihe von insolvenzbedingten Besonderheiten berücksichtigt werden. Dazu zählen die Übernahme der Personalkosten über die Zahlung von Insolvenzgeld sowie der Wegfall von Zahlungen aus einzelnen Dauerschuldverhältnissen, Abschreibungen, Kreditzinsen und so weiter. Ferner enthält das Sanierungskonzept die notwendigen Sanierungsschritte, also etwa Maßnahmen zur Kostensenkung, Standortverlagerungen sowie strukturelle Änderungen. In diesem Rahmen werden natürlich die (erleichterten) Sanierungsmöglichkeiten, die die Insolvenzordnung bietet, in die Planung integriert. „Auf diesem Wege kann die Sanierung nach vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein“, so Jung.

Ohne ein strukturiertes Sanierungskonzept besteht hingegen die Gefahr, dass der Geschäftsbetrieb mit Antragstellung zunächst ziel- und planlos weiterläuft. „Das Ergebnis ist dann, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb bald einstellt, weil er keine Verluste zulasten der Masse akzeptieren will und kann“, so Jung. „Eine Sanierung hat dann kaum noch eine Chance.“

Echter Neustart

„Die strukturierte Insolvenz ist eine Option für eine nachhaltige Unternehmenssanierung und bietet die Chance für einen echten Neustart des Unternehmens“, unterstreicht Burkhard Jung. Erforderlich ist allerdings, dass Unternehmer und Unternehmen zunächst eine außergerichtliche Sanierung versucht, zumindest aber geprüft haben. „Erst dann macht die strukturierte Insolvenz auch Sinn“.

Dass aber ein mittelständisches Unternehmen einen solch komplexen Sanierungsprozess nicht aus eigener Kraft gestalten kann, liegt auf der Hand. Erfahrene Sanierungsberater sind für die Durchführung einer strukturierten Insolvenz die geeigneten Partner. „Nötig sind fundierte Kenntnisse und Erfahrung nicht nur bei der außergerichtlichen Restrukturierung“, erklärt Jung.