Die Finanzkrise zwingt Unternehmer, auch ihre Strategien für Geldanlagen zu überdenken, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlungswirksam werden. Das betrifft zum großen Teil finanzielle Mittel, die der eigenen Altersabsicherung dienen.
Anlagestrategien auf dem Prüfstand
Die derzeitige Niedrigzinsphase als eine der wesentlichen Folgen der andauernden Finanzkrise kann Betriebsinhaber in Schwierigkeiten bringen, wenn sie ihre finanzielle Altersabsicherung auch nur halbwegs auf dem bisherigen Niveau halten wollen. Dies gilt vor allem für Geldanlagen, bei denen sie selbst Einfluss auf deren Umfang und Art nehmen können.
Damit sind zum Beispiel Banksparpläne und Investmentkonten gemeint, bei denen der Anleger zwar nicht unmittelbar in die Anlagepolitik des jeweiligen Anbieters eingreifen, diese aber durch ein Unterbrechen oder durch eine Veränderung der Anlagebeträge durchaus beeinflussen kann. Derartige Überlegungen sollten zukünftig ebenso zu den strategischen Aufgaben eines Unternehmers gehören wie andere wichtige betriebliche Entscheidungen.
Steigende Zinsen,
fallende Kurse
Voraussetzung für eine fundierte Überprüfung von Anlagestrategien ist zunächst die Klärung verschiedener Wirkungszusammenhänge auf dem Kapitalmarkt. So gilt grundsätzlich, dass in einer Niedrigzinsphase längerfristige Anlagezeiträume vermieden werden sollten. Das trifft auch dann zu, wenn damit ein Zinsunterschied von zurzeit rund plus zwei Prozent ausgenutzt werden könnte. Lockern die Zentralbanken im Jahresverlauf nämlich ihre bisherige Niedrigzinspolitik zu Gunsten wieder steigender Zinssätze, dürfte dies Auswirkungen auf sämtliche Laufzeiten haben.
Bei längerfristigen Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren muss dann bei einem vorzeitigen Verkauf mit Kursverlusten gerechnet werden. Bei alternativen Anlageformen wie Termin- oder Festgeldern, bei denen bekanntlich kein Kursrisiko besteht, muss ohnehin bis zum jeweiligen Ablauftermin durchgehalten werden. Eine vorzeitige Auflösung, sofern sie überhaupt möglich ist, wird in aller Regel mit Zinsverlusten bezahlt. In der Praxis wird der Zusammenhang zwischen steigenden Zinssätzen und fallenden Wertpapierkursen dagegen oft übersehen und immer wieder festgestellt, dass gerade in Niedrigzinsphasen in längerfristige Anlagezeiträume investiert wird.
Informationsbedarf bei Investmentfonds
Unternehmer, die ihre Altersvorsorge einem Investmentfonds anvertraut haben, sollten sich ebenfalls mit dessen Anlagepolitik auseinandersetzen. Dies ist zum Beispiel mit Hilfe von Rechenschafts- und Geschäftsberichten ebenso möglich wie mittels der Informationen der jeweiligen Investmentgesellschaft im Internet. Bei den zur Altersvorsorge meist üblichen Investmentfonds in Form von Aktien- oder Rentenfonds mit dem Schwerpunkt festverzinslicher Wertpapiere oder in Form von Mischfonds, die sowohl Aktien als auch festverzinsliche Wertpapiere miteinander verbinden, zeigt vor allem die Wertentwicklung („Performance“) jedes einzelnen Fonds, in welchem Umfang die entsprechenden Anlagegrundsätze berücksichtigt werden.
Aussetzen der Sparraten als sinnvolle Alternative
Hier muss der Unternehmer früher oder später entscheiden, ob er die jeweilige Anlagepolitik des Fondsmanagements mitträgt oder ob er im Rahmen seiner vertraglichen Möglichkeiten eingreift und die meist regelmäßigen Einzahlungen verändert oder sogar einstellt. Die so „eingefrorenen“ Sparraten können vorübergehend auf einem Anlagekonto „geparkt“ und bei wieder steigenden Zinssätzen erneut investiert werden.
Das gilt naturgemäß auch und vor allem für Aktienfonds. Hier ist zu prüfen, ob sich die jeweilige Aktienstruktur in dieser kritischen wirtschaftlichen Phase bewährt hat oder nicht. Ein vorübergehendes Aussetzen der Sparraten kann auch hier eine angemessene Alternative zu einer vollständigen Auflösung des jeweiligen Fondsguthabens sein. Möglicherweise bietet sich auch eine Aufteilung der bisherigen Sparraten in verschiedene Aktienfonds an.
Dies sollte in jedem Fall ebenso individuell entschieden werden wie die Bereitschaft, die bisherige Kostenstruktur des einzelnen Fonds auch zukünftig mitzutragen. Unternehmer, die hier konsequent vergleichen, können vor allem bei den Ausgabeaufschlägen sparen, die je nach Fonds bis zu etwa fünf Prozent betragen. Auch hierüber finden Anleger Informationen in den jeweiligen Publikationen der Investmentgesellschaften.
Weitere Anlageformen
Zudem sollten sich Betriebsinhaber auch jene Informationen genau ansehen, die sie von Finanzanbietern erhalten, bei denen ebenfalls Altersvorsorgeprodukte erworben wurden.
Dies gilt vor allem für die so genannten „Standmitteilungen“ von Lebensversicherern und für die Informationen über abgeschlossene Rentenverträge wie der Riester- oder Rürup-Rente, aber auch für die gesetzliche Rentenversicherung, in die betroffene Unternehmer in früheren Jahren als Angestellte möglicherweise bereits eingezahlt haben.
Da auch die dort Verantwortlichen in ihrer Anlagepolitik natürlich den Gesetzen der Geld- und Kapitalmärkte unterliegen, können die ursprünglichen Anlageziele des Unternehmers möglicherweise nicht eingehalten werden und in Abstimmung mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Dispositionen erfordern.Michael Vetter