Die rechtzeitige Planung der späteren Betriebs-übergabe ist für Betriebs-inhaber aus vielen Gründen notwendig. Unter anderem weil die Kreditinstitute bei einer absehbar anstehenden Übergabe ein Konzept verlangen, das den Übergang der Geschäfte auf den Nach-folger nachvollziehbar regelt. Davon kann auch die Beurteilung der aktuellen Kreditwürdigkeit abhängen, mit gegebenen-falls negativen Folgen für die Kreditkonditionen.
Banken fordern schlüssiges Konzept
Beinahe hätte Hartmut S., ein Unternehmer aus Niedersachsen, die Information übersehen: auf seinem aktuellen Kontoauszug wurde ihm mitgeteilt, dass der Zinssatz des Überziehungskredites auf seinem Geschäftskonto „mit sofortiger Wirkung“ von bisher 9,5 Prozent auf nun 11,5 Prozent erhöht wird. Hartmut S. konnte sich nicht erinnern, jemals eine derartige Erhöhung während der langjährigen Zusammenarbeit mit seiner Hausbank erlebt zu haben. Nach Rücksprache mit dem für ihn zuständigen Kundenberater erhielt er die Information, dass diese Erhöhung „wegen des fehlenden Konzeptes zu seiner in rund eineinhalb Jahren geplanten Geschäftsübergabe an seinen Sohn erfolgte.“
Der Bankmitarbeiter zitierte aus einem Aktenvermerk, den er nach dem letzten Gespräch mit S. angefertigt hatte. Darin heißt es, dass S. davon in Kenntnis gesetzt wurde, „dass die Bank als Kreditgeber kurzfristig ein entsprechendes Übergabekonzept erwartet, um die spätere Rechtsnachfolge vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtverbindlichkeiten des Betriebes geklärt zu sehen.“
Hohes Kreditvolumen
Diese Gesamtverbindlichkeiten von rund 230.000 Euro sind auf eine kürzlich erfolgte Betriebserweiterung zurückzuführen, die neben dem Kauf des bisher gemieteten Gebäudes zusätzliche Investitionen für die Geschäftsausstattung erforderte. Die Bank, das bestreitet S. übrigens auch nicht, hat die damit verbundene, erhebliche Erhöhung des Kreditumfanges unter anderem von einem schlüssigen Nachfolgekonzept abhängig gemacht. Dies ist auch Teil des Darlehensvertrages, den S. natürlich längst unterschrieben hat.
Offensichtlich wurde dieser wichtige Punkt von S. bisher nicht mit der eigentlich gebotenen Aufmerksamkeit realisiert, sonst hätte er sich wahrscheinlich längst mit Unterstützung seines Steuerberaters um das erwartete Nachfolgekonzept bemüht. Dies gilt umso mehr, da der Sohn von S. bei einem Kollegen in einer Nachbarstadt tätig ist und daher für die Nachfolge seines Vaters eigentlich bestens vorbereitet ist. Offenbar fühlen sich Vater und Sohn in ihren jetzigen Positionen wohl, so dass dies wohl auch der wesentliche Grund dafür ist, dass sie die Nachfolgefrage trotz des bestehenden Planungszeitraumes auf die „lange Bank“ geschoben und den mit dem Kreditinstitut getroffenen diesbezüglichen Vereinbarungen nach einem konkreten Konzept bisher nicht nachgekommen sind.
Einem Konzept übrigens, an dem die Bank natürlich vor allem deshalb interessiert ist, weil sie rechtzeitig wissen möchte, wer später die Zins- und Tilgungsraten leisten wird.
Vernachlässigte Planungen
Mit dieser „konzeptionellen Zurückhaltung“ befinden sich Vater und Sohn S. erfahrungsgemäß in sprichwörtlich „bester Gesellschaft“. Es gibt kaum ein strategisch derart wichtiges Thema wie das der späteren Betriebsübergabe, dem oftmals eine derart geringe Bedeutung seitens des jeweiligen Betriebsinhabers beigemessen wird. Dabei kann bei einer späteren Nachfolge die rechtzeitige Aufteilung der zukünftigen Erbmasse bereits zu Lebzeiten des Unternehmers etwa in Form von Schenkungen an weitere Erben dazu beitragen, den späteren Betriebsübergang reibungslos zu vollziehen. Bei vermieteten Immobilien kann dies darüber hinaus mit einem Nießbrauch verbunden werden, der dem bisherigen Betriebsinhaber auch zukünftig die jeweiligen Mieteinnahmen garantiert.
Reibungsloser Übergang
Von ebenso großer Bedeutung ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung im Hinblick sowohl auf die Kunden als auch auf die Mitarbeiter des Betriebes. Es spricht in der Tat auch für die menschlichen Qualitäten des Unternehmers, Kunden und Mitarbeitern rechtzeitig zu ermöglichen, sich an den Gedanken einer neuen Betriebsleitung zu gewöhnen. Hier wäre es in der Regel hilfreich, wenn bisheriger und zukünftiger Inhaber den Betrieb einige Wochen gemeinsam leiteten und so einen möglichst reibungslosen Übergang ermöglichten.
Zurück zu S.: um weitere Irritationen zu vermeiden, wäre dieser gut beraten, sich umgehend mit seinem Steuerberater zusammenzusetzen und ein tragfähiges Konzept zur Geschäftsübergabe zu entwickeln. Dabei ist es absolut unvermeidlich, zunächst zumindest seinen Sohn von Anfang an in die Gespräche einzubinden. Gegebenenfalls ist auch ein Fachanwalt hinzuzuziehen, der vor allem die zu erwartenden steuerlichen Gesichtspunkte bewertet und in das Gesamtkonzept integriert.Michael Vetter