Fettarm ist definiert
Vor Juli 2007 war der Begriff „fettarm“ lebensmittelrechtlich nicht definiert. Mit der europäischen Verordnung 1924/2006, der sogenannten Health-Claims-Verordnung, hat sich das geändert. Im Anhang wurden nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für die Verwendung festgelegt. Hier einige Definitionen.
Fettarm: Feste Lebensmittel dürfen maximal drei Gramm Fett je 100 Gramm enthalten, flüssige maximal 1,5 Gramm Fett und teilentrahmte Milch höchstens 1,8 Gramm Fett je 100 Milliliter.
Fettfrei/ohne Fett: maximal 0,5 Gramm Fett je 100 Gramm oder 100 Milliliter.
Arm an gesättigten Fettsäuren: Die Summe gesättigter Fettsäuren und Transfettsäuren darf in 100 Gramm festen Lebensmitteln höchstens 1,5 Gramm betragen, in flüssigen maximal 0,75 Gramm je 100 Milliliter.
Reduzierter (Name des Nährstoffs) Anteil: Der Nährstoff muss gegenüber vergleichbaren Produkten um mindestens 30 Prozent reduziert sein.
Leicht: Muss dieselben Bedingungen erfüllen wie „reduziert“, mit dem Hinweis, welche Eigenschaften das Produkt leicht machen.