Seit April 2008 ist die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung stufenweise bis April 2009 in Kraft getreten. Die Neuerungen und Auflagen betreffen alle Firmen, die verpackte Produkte für den privaten Endverbrauch in Deutschland auf den Markt bringen. Obwohl die neuen Regelungen bereits anzuwenden sind, herrscht auch in der Fleischbranche große Unsicherheit bei der Umsetzung der Änderun-gen. Abwarten ist jedoch keine Alternative - Stichtag zur Abgabe der aktuellen Vollständigkeits-erklärung, die § 10 der Verordnung vorschreibt, ist der 1. Mai 2010.
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