Schwäbische Spätzle geschützt

Die Schwäbischen Spätzle sind ab sofort aufgrund ihrer Qualität, ihrer langen Tradition und des damit verbundenen besonderen Ansehens europaweit mit verbindlichen Vorgaben für die Herstellung der Produkte als regionale Spezialität geschützt. Die EU-Kommission hat im europäischen Amtsblatt den Eintrag der „Schwäbischen Spätzle/Schwäbischen Knöpfle“ (g. g. A.) in das Register der EU für geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und Ursprungsbezeichnungen (g. U.) veröffentlicht.

„Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft 'Schwäbische Spätzle' und freue mich über diesen Erfolg“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde. „Dies zeigt einmal mehr, dass der Südwesten Deutschlands traditionell die Region der kulinarischen Vielfalt ist. Baden-Württemberg zeichnet sich durch den Einfallsreichtum und das Renommee der schwäbischen und badischen Produkte aus und braucht sich nicht hinter anderen kulinarischen Regionen in der EU zu verstecken. Diese Spitzenprodukte prägen Baden-Württembergs Image als Genießerland.“

Die „Schwäbischen Spätzle (g.g.A.)“ haben nun - wie zuvor zum Beispiel die „Schwäbischen Maultaschen (g.g.A.)“, die „Schwarzwaldforelle (g.g.A.)“ oder zuletzt der „Tettnanger Hopfen (g.g.A.)“ - erfolgreich ein langjähriges Antrags- und Prüfverfahren auf nationaler Ebene und bei der EU-Kommission durchlaufen. Weitere regionale Spezialitäten des Landes wie der „Weideochse vom Limpurger Rind“, das „Filderspitzkraut“ oder der „Fränkische Grünkern“ befinden sich derzeit im entsprechenden Antragsverfahren.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

 
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