In der Praxis verweisen Steuerberater jedoch gerne auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs, in dem genau dieser Fall anders entschieden wurde. Die Richter des Bundesfinanzhofs akzeptierten es nicht, dass die als Minijobberin angestellte Mutter des Betriebsinhabers einen Firmenwagen nutzen durfte. Das Fahrzeug wurde dem Privatvermögen des Selbstständigen zugeordnet mit der Folge, dass kein Cent der Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben abgezogen werden durften (BFH, Beschluss v. 28. Februar 2008, Az. X B 207/07). Doch die Ursache, warum die Richter die Gestellung des Firmenwagens versagten, lag am Arbeitsverhältnis als solchem. Nach Ansicht des Finanzamts war das Arbeitsverhältnis unwirksam, bestand also nur auf dem Papier.

Tipp: Betriebsinhaber, die Verwandte im Betrieb als Minijobber anstellen und zusammen mit ihrem Steuerberater darauf achten, dass dieses Arbeitsverhältnis steuerlich wirksam ist (Verwandter muss tatsächlich mitarbeiten, die vertraglichen Vereinbarungen müssen eingehalten werden), dürfen ihren Minijobbern also sehr wohl einen Firmenwagen zur Verfügung stellen.

dhz