Ist diese Höchstgrenze nur um einen Euro bzw. nur knapp überschritten, stoppt die Familienkasse die Auszahlung des Kindergelds und fordert bereits überwiesenes Kindergeld zurück. Der Bundesfinanzhof prüft gerade in einem Musterverfahren, ob dieser "Fallbeileffekt" rechtens ist oder ob Eltern wenigstens ein Teil des Kindergeld zusteht, wenn die Einkünfte- und Bezügegrenze nur minimal überschritten wurde (Az. III R 73/08).
Tipp:
Läuft zu einem steuerlichen Problem ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht, kann sich jeder betroffene Steuerzahler kostenlos an dieses Verfahren anhängen. Dazu muss gegen nachteilige Steuerbescheide Einspruch eingelegt und ein Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahren gestellt werden. In diesem Fall entscheidet das Finanzamt erst über den Einspruch, wenn das Urteil in dem Musterprozess gefällt wird.
Gute Nachricht am Rande: Zum 1. Januar 2010 steigt der Jahresgrenzbetrag von 7.680 Euro auf 8.004 Euro.
dhz