Die Europäische Kommission hatte bereits in einem frühen Stadium der Diskussion einen sehr restriktiven Ansatz verfolgt. Daraus resultiert nun der Grundsatz, dass zukünftig Geflügelfleischzubereitungen nur dann als „frisch“ vermarktet werden dürfen, wenn das enthaltene Geflügelfleisch zu keiner Zeit gefroren gewesen ist.

„Die deutsche Geflügelwirtschaft hat immer eine für alle Stufen der Lebensmittelkette verträgliche und praktikable Änderung der Vermarktungsnorm gefordert, um eine Fehleinschätzung oder Fehlinformation des Verbrauchers beim Kauf von Geflügelfleisch zu vermeiden. Denn welcher Verbraucher vermutet, dass eine Geflügelfleischzubereitung im frischen Zustand möglicherweise aus vormals gefrorenem Geflügelfleisch hergestellt worden ist?“, sagt Gerhard Wagner, Präsident des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft.

Die geänderte Verordnung wird zum 1. Mai 2010 in Kraft treten.


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