Etliche „Schwarze Schafe“ machen sich das anonyme Medium Internet zunutze. Aber auch die Unwissenheit einzelner Online-Lebensmittelhändler stellt ein Problem dar. Nicht selten werden Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, Sportlernahrung oder diätetische Lebensmittel angepriesen, sind aber tatsächlich Arzneimittel mit starker Wirksamkeit. „Mit unserem Projekt verfolgen wir das Ziel, dass der Einkauf von Lebensmitteln im Internet so sicher wird wie der Einkauf von einem Brot beim Bäcker um die Ecke“, sagt Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL.

Das BVL hatte zusammen mit den Bundesländern ein Konzept zur Kontrolle des Online-Lebensmittelhandels erarbeitet. Beim BVL ist daraufhin eine zentrale Stelle zur Internetrecherche eingerichtet worden. Diese arbeitet eng mit den an dem Projekt beteiligten Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen zusammen, welche die Kontrollen vor Ort wahrnehmen.

Die BVL-Zentralstelle durchsucht das Internet stichprobenartig nach Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Gesundheit der Verbraucher eventuell schädigen oder die Verbraucher täuschen können, und leitet diese an die zuständigen Behörden zur Kontrolle weiter. Daneben wird versucht, alle nicht registrierten deutschen Lebensmittelunternehmen mittels kontinuierlicher, automatisierter Suche aufzuspüren und unter das Dach der amtlichen Lebensmittelkontrolle zu bringen. Kontrollierte Betriebe sollen dies in Zukunft durch ein Siegel der D21-Initiative auf ihrer Internetseite kenntlich machen können.

Bislang hat die BVL-Zentralstelle durch die Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das aktiv nach Lebensmittelunternehmen im Netz sucht, circa 1.800 im Internet tätige Lebensmittelunternehmen an die Länder weitergeleitet. Die Überprüfung durch die Länder zeigt, dass rund 25 Prozent der erfassten Betriebe zuvor nicht registriert waren.

Bei der Recherche nach möglicherweise nicht sicheren Lebensmitteln legt die Zentralstelle den Fokus auf Nahrungsergänzungsmittel (NEM), insbesondere auf die Suche nach nicht zugelassenen Lebensmitteln oder solchen, die pharmakologisch wirksame Stoffe als Zutat enthalten. Daneben werden auch Meldungen des europäischen Schnellwarnsystems und Warnungen anderer Behörden im Hinblick auf entsprechende Angebote im Internet weiter verfolgt. Bisher wurde nach über 20 Stoffen/Zutaten recherchiert. Etwa 270 Rechercheergebnisse, die sich auf etwa 120 Onlineshops bezogen, hat die Zentralstelle an die teilnehmenden Länder weitergeleitet. Die Rückmeldungen zeigen, dass die Angebote meist gelöscht werden. Positiv ist außerdem, dass bisher die meisten beanstandeten und gelöschten Produkte nicht wieder auf neuen Websites angeboten werden.

Durch zusätzliche Informationskampagnen will das BVL die im Internet tätigen Lebensmittelunternehmen auf ihre Registrierungspflicht und ihre Verantwortung für die Sicherheit der angebotenen Produkte hinweisen. Mit seinem neuen Flyer „Lebensmittel online kaufen! Tipps für Verbraucher“ weist das BVL auf kritische Punkte und Gefahren im Internethandel hin und stellt Möglichkeiten vor, diese zu minimieren.

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