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Mett mit Zwiebeln ist der klassische Belag von Brötchen für den Außer-Haus-Verzehr.
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Da die Hauptzutat, das Schweinemett, der Hackfleischverordnung unterliegt, dürfen frische Mettbrötchen ebenfalls nicht lange bevorratet werden und müssen kühl gelagert werden.
Im Interesse des Kunden sollten Sie die Zutaten jedoch separat bevorraten und das Mettbrötchen erst auf Bestellung fertig belegen und garnieren. So ist sichergestellt, dass Ihre Kundschaft stets ein frisches, knuspriges Brötchen bekommt und kein durchgeweichtes Etwas, das nur noch entfernt an eine leckere Zwischenmahlzeit erinnert.
Anstelle der Zwiebelringe können Sie auch gehackte Zwiebeln verwenden. Diese lassen sich besonders einfach auf dem Mettbrötchen verteilen. Außerdem können Sie auch die Unterlage variieren, indem Sie zum Beispiel Vollkorn-, mit Sonnenblumen- oder Dinkelbrötchen mit Mett anbieten.