Bravo, Meisterfrage geknackt! Diese Antwort ist richtig.
Die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten beginnt bei einer Betriebsgröße ab 20 Arbeitsplätzen.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 48. überarbeitete Auflage 2009/10, Holzmann Buchverlag .
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