Bereits vor der Verladung muss sichergestellt sein, dass die Waren keinerlei erhöhte Strahlenbelastung aufweisen. Dies geht aus einem Beschluss über spezielle Schutzstandards bei Importen von Lebensmitteln und Futtermitteln hervor, auf den sich die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in Brüssel verständigt haben. Deutschland hat sich auf europäischer Ebene für diese Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Eine EU-Verordnung mit detaillierten Regelungen soll kurzfristig in Kraft treten.

Künftig werden aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft. Waren aus den betroffenen Regionen dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Gesundheitszertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden der Mitgliedstaaten einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen.

Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, müssen sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden. Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan nur über wenige, ausgewählte Kontrollstellen in die EU eingeführt werden. Dieses Verfahren erleichtert die Kontrolle.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin hat eine interne Internetplattform eingerichtet, um Untersuchungs- und Messergebnisse aus den einzelnen Bundesländern zu sammeln und diese schnell auszuwerten. Auch Erkenntnisse aus den Forschungseinrichtungen fließen hier ein. Bisher wurden dem BVL keinerlei Auffälligkeiten gemeldet. Die Überwachungsbehörden haben bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass belastete Waren aus der Krisenregion nach Deutschland gelangt sein könnten.

Ohnehin ist der Umfang der Importe aus Japan äußerst gering. Japan ist ein Importland, das heißt, es erfolgen generell nur sehr wenig Nahrungsmittellieferungen nach Deutschland. Von allen Lebensmitteln, die Deutschland aus verschiedensten Ländern der Welt erhält, kommen im Schnitt nur 0,1 Prozent aus Japan. Es handelt sich dabei vorwiegend um Spezialitäten, die den weiten Weg per Schiff oder Flugzeug (Luftlinie circa 9000 Kilometer) zurücklegen. Durch das schwere Erdbeben, dem verheerenden Tsunami und die Reaktorkatastrophe ist der Handel mit Japan praktisch zum Erliegen gekommen. Angesichts der akuten Notlage wird Japan zudem darauf bedacht sein, heimische Waren vorrangig an die eigenen Bürger abzugeben.

Aktuelle Informationen zum Reaktorunglück in Japan finden Sie im Internet auf dem zentralen Informationsangebot der Bundesregierung.

BMELV