Die Echtheit von geschnittenem und verpacktem "Schwarzwälder Schinken" sei nur dann hinreichend gewährleistet, "wenn die genannten Verarbeitungsschritte im Schwarzwald durchgeführt werden und dies vor Ort kontrolliert werden kann", begründete das Gericht die Entscheidung. Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat sich damit vor dem Gericht durchgesetzt.

dpa/Mindelheimer Zeitung vom 17.10.2011

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