Health claim: Sagen was gut ist
Foto: Popp Bei den Angaben auf dem Etikett sind gegebenenfalls die Anforderungen der Verordnung 1924/2006 zu beachten. Großes Bild

Es gibt drei Stufen der Zulassung, zunächst die einfachen nährwertbezogenen Angaben, wie zum Beispiel „zuckerfrei“ oder „fettreduziert“. Die Angaben waren auch schon vorher reglementiert, müssen aber jetzt auch den anderen Anforderungen der Verordnung entsprechen.

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Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur noch gemacht werden, wenn sie in einer, von der Europäischen Behörde für Lebensmittel geführten Liste aufgeführt sind. Damit sind Angaben gemeint, wie zum Beispiel: „stärkt die Abwehrkräfte“ oder „senkt den Cholesterinspiegel“.

Die dritte Stufe sind Angaben zur direkten Verringerung eines Risikos für die Gesundheit, wie zum Beispiel: „schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen“. Solche Angaben müssen jetzt einzeln genehmigt werden und unterliegen einer strengen Zulassung.