Hartgekochte Eier
Foto: Nest-Eier Handels GmbH Die Kennzeichnung von Eiern ist EU-weit geregelt. Großes Bild

Dass die hart gekochten Eier gefärbt in den Handel kommen, erfüllt einen doppelten Zweck. Zum Einen unterliegen hart gekochte, gefärbte Eier nicht der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Eiern und müssen auch keinen Herkunftsstempel tragen. Zum Anderen hat die Farbe eine Signal- und Schutzfunktion. Die Schale der Eier wird versiegelt und damit die Haltbarkeit deutlich erhöht; außerdem wird durch die Farbe eine Verwechslung mit frischen, ungekochten Eiern ausgeschlossen.

 Weitere Beiträge

Auch wenn die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Eiern nicht für hart gekochte Eier gilt, unterliegen diese trotzdem den entsprechenden Vorschriften der geltenden Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Bei verpackten Eiern sind folgende Angaben zu machen:

Verkehrsbezeichnung

Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier

Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers

Mindesthaltbarkeitsdatum

der Hinweis: „mit Farbstoff“, ggf. die Zutatenliste

Gewichtsangabe

Grundpreis

Auch gefärbte Eier als lose Ware unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Zu kennzeichnen sind die Farbstoffe mit dem Hinweis „mit Farbstoff“.