
- Foto: Nest-Eier Handels GmbH
Die Kennzeichnung von Eiern ist EU-weit geregelt.
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Dass die hart gekochten Eier gefärbt in den Handel kommen, erfüllt einen doppelten Zweck. Zum Einen unterliegen hart gekochte, gefärbte Eier nicht der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Eiern und müssen auch keinen Herkunftsstempel tragen. Zum Anderen hat die Farbe eine Signal- und Schutzfunktion. Die Schale der Eier wird versiegelt und damit die Haltbarkeit deutlich erhöht; außerdem wird durch die Farbe eine Verwechslung mit frischen, ungekochten Eiern ausgeschlossen.
Auch wenn die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Eiern nicht für hart gekochte Eier gilt, unterliegen diese trotzdem den entsprechenden Vorschriften der geltenden Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Bei verpackten Eiern sind folgende Angaben zu machen:
Verkehrsbezeichnung
Stückzahl der in der Verpackung enthaltenen Eier
Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers
Mindesthaltbarkeitsdatum
der Hinweis: „mit Farbstoff“, ggf. die Zutatenliste
Gewichtsangabe
Grundpreis
Auch gefärbte Eier als lose Ware unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Zu kennzeichnen sind die Farbstoffe mit dem Hinweis „mit Farbstoff“.