Geräte verleihen?
Foto: H. Hoppe / www.pixelio.de Was tun, wenn ein Kunde nur die professionellen Ausstattungen und Geräte für seine Party ausleihen möchte? Großes Bild

Derartige Geräte und Ausstattungen sind zwingend erforderlich, um Leistungen im Rahmen des Partyservice überhaupt anbieten zu können. Da ist es in aller Regel eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Geräte nicht als gesonderte Position auf der Rechnung wiederfinden, sondern in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.

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Doch wie verhalten wir uns, wenn ein Kunde nur die Geräte ausleihen möchte, ohne den Partyservice? Wenn für eine private Feier selbst gekocht werden soll, aber die Ausstattung zum Warmhalten und Servieren nicht ausreicht?

In diesen Fällen ist eine grundsätzliche Entscheidung gefragt. Vermutlich wird man bei Stammkunden ein Auge zudrücken und das gewünschte Gerät verleihen. Aber wie verhält es sich bei Kunden, die wir noch nie zuvor gesehen haben? Solche Anfragen kommen häufiger vor als man denkt. Bereiten Sie sich also rechtzeitig darauf vor und entscheiden Sie, ob Sie kategorisch ablehnen oder einen Preis für den Verleih von Geräten kalkulieren wollen.