
- Foto: Jörg Klemme, pixelio
Magere Produkte sind im Frühjahr mit Blick auf die Figur besonders gefragt.
mehr Bilder
Viele Fleischwaren, die sowieso nur wenig Fett enthalten und wenige Kalorien, gelten nicht als kalorienreduziert im Sinn der Verordnung. Als kalorienarm dürfen sie nur Produkte bezeichnen, die pro 100 g weniger als 50 kcal enthalten. Das ist ein Wert, der bei Fleischwaren kaum zu erreichen ist. Dennoch eignen sich viele „magere“ Produkte sehr gut für eine leichte Ernährung.
Wenn Sie Ihre Produkte regelmäßig analysieren lassen, können Sie sehr gut den Fettgehalt oder den Brennwert pro 100 g ausloben. Die NKV bewertet die reine Angabe von Fettgehalt und Brennwert als Information für den Kunden und nicht als Hinweis auf die eventuelle Wirkung des Produktes. Stellen Sie auf alle Fälle sicher, dass Ihre Angaben richtig sind, und lassen Sie die Produkte regelmäßig prüfen. Nur so sind Sie bei einer möglichen Beanstandung durch die Lebensmittelkontrolle auf der sicheren Seite.
Wenn sich die Kunden jetzt im Frühjahr wieder verstärkt kalorienbewusst ernähren wollen, weisen Sie auf Ihre leichten Produkte hin und vermeiden Sie es, von schlank machender Wirkung zu sprechen. So haben Sie Ihren Kunden geholfen und der Verordnung genüge getan.
Fotostrecke starten: Klicken Sie auf ein Bild (2 Bilder)