Die Ersthelfer im Betrieb müssen von „ermächtigten Stellen“ ausgebildet und fortgebildet werden. Eine Liste der Organisationen, die die Anforderungskriterien der Grundsätze "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" der Berufsgenossenschaften erfüllen, kann von der Berufsgenossenschaft bezogen werden oder direkt im Internet eingesehen werden: Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe.

Je mehr Mitarbeiter in einem Betrieb als Ersthelfer ausgebildet sind, desto besser. Bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter eine aktuelle Erste Hilfe-Ausbildung haben.

Jede Verletzung ist ernst zu nehmen, denn auch eine scheinbar kleine und harmlose Verletzung kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Zum Helfen sind wir alle, also jeder, sogar gesetzlich verpflichtet. § 323c des Strafgesetzbuches droht demjenigen Strafe an, der bei einem Unglücksfall vorsätzlich nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm zuzumuten gewesen wäre. Hilfe ist erforderlich, wenn der Verletzte ohne Hilfe weiter gesundheitlich geschädigt würde und der Pflichtige die Chance hat, die Gefahr abzuwenden, es ihm also möglich ist, in den Geschehensablauf helfend einzugreifen. Von ihm wird die Hilfe verlangt, die zu leisten er in der Lage ist. Sie muss zweckmäßig sein und rechtzeitig erfolgen.

Es ist also grundsätzlich falsch, nicht zu helfen, aus Angst davor, etwas falsch zu machen. Nur wer nicht hilft, macht etwas falsch. Niemand erwartet übermenschliches von einem Ersthelfer, doch steigen die Chancen eines Verletzten oder Unfallopfers deutlich an, wenn die Erstversorgung von jemandem geleistet wird, der in den Grundbegriffen der Ersten Hilfe unterrichtet wurde.

Die beste Hilfe nützt jedoch nicht, wenn nicht auch die richtigen Materialien zur Verfügung stehen. Überprüfen Sie regelmäßig den Verbandskasten. Verbandsmaterial muss nachgefüllt und eventuell erneuert werden. Das Material muss sauber, trocken und für jeden Mitarbeiter leicht zugänglich sein. Eine Anleitung in „Erster Hilfe“ sollte ebenfalls in dem Verbandkasten liegen, damit in der Aufregung eines Notfalls rasch gehandelt wird sowie die Notrufnummern zur Hand sind.