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Die Kennzeichnung loser Ware mit den notwendigen Angaben kann direkt in der Theke erfolgen.
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Bei unverpackten Waren sind die folgenden Angaben Pflicht:
die Verkehrsbezeichnung,
der Endpreis oder der Grundpreis des Produktes,
die Güteklassen (bei Eiern, Obst und Gemüse),
die verwendeten Zusatzstoffe,
besondere Behandlungsverfahren.
Diese Angaben können Sie auf einem Schild direkt bei der Ware machen, aber auch auf einem Aushang mit einer Sortimentsliste.
Enthalten unverpackte Lebensmittel oder Speisen kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Phosphate oder Konservierungsmittel, dann müssen sie ebenfalls deutlich sichtbar angegeben werden.
Die Kennzeichnung selber kann dann zum Beispiel mit der Angabe „mit Phosphat“, „mit Konservierungsstoffen“ oder „mit Antioxidantien“ erfolgen. Außerdem sind bei Fleischwaren, die mit Milcheiweiß oder Stärke hergestellt wurden, entsprechende Angaben zu machen. Auch hier genügt ein Hinweis „mit Milcheiweiß“ oder „mit Pflanzenstärke“, um der Deklarationspflicht zu genügen.
Bei Fleisch und Fleisch-Erzeugnissen ist zusätzlich noch die Angabe der Tierart Pflicht.