
- Foto: Feuerwehr Bruchköbel
Ein Brand führt in den Regel zu einer längeren Unterbrechung der betrieblichen Prozesse.
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Daher ist es für den Unternehmer besonders wichtig, nicht nur eine direkte Schadensversicherung abzuschließen, die die direkten Kosten aus dem Unglück weitgehend übernehmen sollte, sondern auch eine entsprechend berechnete Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Ausfälle des Unternehmens bis zur Wiederherstellung des Betriebes übernehmen kann.
Die Versicherung haftet dabei nicht nur für die Dauer der eigentlichen Betriebsunterbrechung, sondern kann in besonderen Fällen auch darüber hinaus Leistungen erbringen.
Ein Unterbrechungsschaden ist zum Beispiel der entgehende Betriebsgewinn und die Höhe der fortlaufenden Kosten für den versicherten Betrieb. Versichert sind der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse und der gehandelten Waren, der Gewinn aus Dienstleistungen sowie die laufenden Kosten des versicherten Betriebes. Gewinn und Kosten müssen dabei im Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen.
Ein versicherter Unterbrechungsschaden kann auch dann entstehen, wenn ein Gewinn nicht erwirtschaftet wird. Er beschränkt sich in diesem Fall auf den Kostenschaden, der bei einem mit Verlust arbeitenden Betrieb insoweit versichert ist, als die Kosten durch den Betriebsertrag erwirtschaftet werden können.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie zum Beispiel unter www.welz-versicherungsmakler-gmbh.de.