Anspruch und Wirklichkeit
Foto: veit kern / www.pixelio.de Die Verwendung von Zusätzen in Nahrungsmitteln kann problematisch sein, denn nicht immer akzeptiert der Verbraucher das, was das Gesetz erlaubt. Großes Bild

Aktuell sind zum Beispiel Aussagen wie „ohne Nitritpökelsalz“ und „ohne Geschmacksverstärker“ in der Kritik. Wenn Sie also ein Produkt ohne Geschmacksverstärker herstellen möchten, dann sollten Sie auch um Hefeextrakte und Selleriesalz einen Bogen machen. Laut Rechtsvorschrift ist Hefeextrakt kein Geschmacksverstärker, muss also auch nicht als solcher deklariert werden. Trotzdem fühlen sich viele Verbraucher hintergangen, wenn ein Produkt Hefeextrakt enthält aber trotzdem als „ohne Geschmacksverstärker“ angepriesen wird.

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Das gleiche gilt für Produkte, die „ohne Nitritpökelsalz“, dafür aber mit Gemüsepulver hergestellt wurden. Das Nitrit kommt dann als natürlicher Bestandteil des Gemüsepulvers in das Produkt, was keinesfalls gleichzusetzen ist mit einem Verzicht auf Nitrit.

Wenn Ihre Kunden solche Produkte nachfragen, dann sollten Sie auch wirklich auf rein geschmacksverstärkende Zusätze sowie versteckte Nitrat- und Nitritquellen verzichten. Alles andere sind juristische Tricksereien, die zwar nicht gegen das Gesetz verstoßen, manchmal aber gegen das allgemeine Begriffsverständnis.