Was fehlt Gründern und Nachfolgern häufig? – Geld. Geld, um den Betrieb aufzubauen oder neu auszurichten. handwerk magazin und seine Partner Würth, Signal Iduna Versicherungen und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) loben beim 12. Top Gründerwettbewerb im Handwerk insgesamt 17.000 Euro aus, die innovative, mutige Jungunternehmer gewinnen können.

Erstmals hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Schirmherrschaft für den renommierten Preis übernommen. Minister Philipp Rösler motiviert die Gründerinnen und Gründer teilzunehmen: „Gründer im Handwerk sichern Wachstum und Wohlstand. Nutzen Sie Ihre Chancen.“

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Ab sofort bis zum 30.6.2012 können sich Neugründer und Nachfolger aus allen Gewerken des Handwerks bei handwerk magazin mit ihrem Gründungsvorhaben bewerben. Wichtig: Die Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen (Stichtag: 30.6.2007) und die Gründerin/der Gründer muss mindestens ein Jahr mit seinem Betrieb am Markt sein oder die Verantwortung tragen.

Eine hochkarätige Jury mit Experten aus Handwerk, Verbänden und Unternehmen wertet die Bewerbungen aus. Sie analysieren die Geschäftskonzepte anhand folgender Kriterien: die Vorbereitung (zum Beispiel Businessplan), die Geschäftsidee (zum Beispiel technische Entwicklungen, neue Servicekonzepte), das Marketing (zum Beispiel Zuschnitt auf die Zielgruppe, einzelne Werbemaßnahmen), den (erwartbaren) wirtschaftlichen Erfolg und die Sicherheit (zum Beispiel längerfristige Perspektive).

Der Sieger erhält 10.000 Euro, der Zweitplatzierte 5.000 Euro und der Dritte 2.000 Euro an Preisgeld. Zusätzlich sind alle Top Gründer zur festlichen Preisverleihung nach Hamburg eingeladen. Sie findet am 22.9.2012 im Rahmen der Bundesversammlung der Junioren des Handwerks statt.

Die Bewerbungsunterlagen gibt es im Internet unter www.handwerk-magazin.de zum Herunterladen oder können in der Redaktion angefordert werden (Telefon 089/
89826111). Sämtliche Angaben und Daten der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und sind nur der Jury zugänglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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