Die Bezeichnung „Prosciutto di Parma“ ist jetzt als erstes ausländisches Warenzeichen in Japan registriert. Als „regionally based collective trade mark“ soll Parmaschinken zukünftig vor Missbrauch und Plagiaten geschützt sein. Dieses neue Warenzeichensystem hat das Japanische Patentamt bereits im April 2006 zum Schutz regionaler Produkte eingeführt.

Mit dem Eintrag des Warenzeichens „Prosciutto di Parma“ unter der Registrierungsnummer 5073378 sei nicht nur der italienische Begriff geschützt, sondern auch dessen japanische Übersetzung. Nach japanischem Recht für „regionally based collective trade marks“ darf der Begriff Parmaschinken in Japan nur für das Original aus Italien verwendet werden. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung wird vom Consorzio del Prosciutto di Parma, dem Verband der Parmaschinken-Hersteller, streng überwacht. Der Verband geht auch gegen den Missbrauch der Bezeichnungen „Parma“ oder „Parmaschinken“ auf Schinken und SB-Packungen vor. Für die vorgeschnittene Ware gilt: Parmaschinken darf nur in der Region Parma unter der Aufsicht des unabhängigen italienischen Zertifizierungsinstituts Istituto Parma Qualità (IPQ) geschnitten und abgepackt werden.

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www.prosciuttodiparma.com