Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zusammen mit den Bundesländern eine Übersicht aller in Deutschland zugelassenen Gegenprobensachverständigen auf der Internetseite www.bvl.bund.de/ gegenprobensachverstaendige veröffentlicht. Damit steht den Wirtschaftsbeteiligten erstmals eine bundeseinheitliche Liste der zugelassenen Gegenprobensachverständigen zur Verfügung.

Die Überwachungsbehörden der Länder sind laut § 43 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) bei Entnahme einer Probe verpflichtet, einen Teil der Probe in dem kontrollierten Unternehmen zurückzulassen. So kann der Hersteller des beprobten Produkts auf eigene Kosten eine Gegenanalyse veranlassen, die ein von den zuständigen Landesbehörden zugelassener privater Sachverständiger vornimmt.

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In Deutschland werden von den zuständigen Landesbehörden jährlich rund 400.000 Lebensmittelproben und 40.000 Bedarfsgegenstände oder Kosmetika untersucht. Das mit der amtlichen Überwachung beauftragte Kontrollpersonal entnimmt Proben in Betrieben, die in amtlichen Labors auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen untersucht werden. Im Fokus stehen dabei zum Beispiel Inhaltsstoffe, mikrobielle Beschaffenheit, Kontaminanten und Rückstände sowie die Produktkennzeichung.

Mit dem Erlass der neuen Gegenprobenverordnung (GPV) ist die Zulassung als Gegenprobensachverständiger durch eine Landesbehörde bundesweit gültig. Dank der vom BVL veröffentlichten Liste können Unternehmen schnell und unkompliziert ein Labor für die Gegenanalyse finden.