1. Geltungsbereich

Der Hans Holzmann Verlag GmbH & Co KG, Bad Wörishofen (im Nachfolgenden kurz Holzmann Verlag genannt), führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen dem Holzmann Verlag und dem Abonnenten über die regelmäßige Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften. Die Lieferungen und Leistungen des Holzmann Verlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Ergänzend gelten die im Angebot zur Bestellung angegebenen besonderen Bedingungen.

2. Begründung des Vertragsverhältnisses

Die Bestellung der Zeitung / Zeitschrift durch den Abonnenten ist ein bindendes Angebot. Der Holzmann Verlag kann dieses Angebot selbst oder über ein beauftragtes Dienstleistungsunternehmen durch Zusendung einer Auftrags-bestätigung innerhalb von 2 Wochen annehmen. Die Betreuung und Verwaltung der Abonnementverträge nach diesen AGB wird vom Holzmann Verlag wahrgenommen.

3. Lieferung und Leistung

Die regelmäßige Belieferung beginnt nach Erscheinungsweise des bestellten Titels jeweils zur nächst erreichbaren Ausgabe nach der Bestellung durch den Abonnenten. Die Transport und die Zustellung der Zeitungen/Zeitschriften erfolgt durch die Deutsche Post Presse Distribution bzw. einem anderen Dienstleistungsunternehmen. Der Abonnent ist verpflichtet die Zeitung/Zeitschrift für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Bezugspreis zu zahlen.


4. Bezugsentgelte

Der Abonnent hat für die Zeitungen/Zeitschriften die vereinbarten Bezugspreise im Voraus zu entrichten. Die Bezugs-preise sind Endpreise und werden jeweils im Impressum jeder Ausgabe der Zeitungen/ Zeitschriften veröffentlicht. Der Holzmann Verlag ist berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen.


5. Lieferstörungen

Bei Nichterscheinen der Zeitungen/Zeitschriften infolge höherer Gewalt einschließlich Streik und Arbeitskampf besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Rückzahlung des Bezugsgeldes.


6. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag gilt zunächst für die im Angebot beschriebene Mindestlaufzeit. Kündigungen sind jeweils zum Ende der laufenden Bezugszeit möglich. Die Kündigung ist spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Bezugszeit schriftlich an den Verlag zu richten.
Die Zeitschrift handwerk magazin (ausgenommen Sonder-Abonnements lt. Impressum) kann jeweils zum nächst erreichbaren Heft gekündigt werden – mit Zurückerstattung von bereits bezahltem Bezugsgeld für nicht mehr gelieferte Hefte.

7. Datenschutz

Der Abonnent ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die einschlägigen Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden vom Holzmann Verlag eingehalten. Der Abonnent teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellfähigen Hausanschrift) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, dem Holzmann Verlag unverzüglich schriftlich mit. Änderungen und die Aufhebung von Abonnementverträgen bedürfen der Schriftform. Preisanpassungen bleiben von diesem Formerfordernis unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.


8. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechts-streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese dem Holzmann Verlag nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Memmingen vereinbart.


9. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch den Vertrags-partner ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am Nächsten kommt.


Stand: Februar 2003